Sicherheitskoordination

Das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sehen vor, dass auf Baustellen bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne einzuhalten sind. Diese werden durch einen Sicherheitskoordinator erstellt und dienen „der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen“ (§1, Abs. 1BaustellV).

Sowohl bei der Planung als  auch bei der Koordination von Bauvorhaben ist darauf zu achten, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten und Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne korrekt umgesetzt und bei Bedarf angepasst werden. „Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen.“ (§4, BaustellV) Diese Leistung biete ich Ihnen auf Anfrage gerne an.